Der Buddhistische Dachverband Diamantweg (BDD) wird nicht müde zu behaupten, der buddhistische Mönch Tenzin Peljor, der unter anderem den Aufklärungsblog buddhismus-kontrovers.info betreibt, habe sich dem BDD gegenüber der Verleumdung schuldig gemacht und wäre dafür auch verurteilt worden. So schreibt der BDD in einer Stellungnahme vom 22. April 2018, dass Tenzin Peljor „seit gut einem Jahrzehnt auf seiner Website [den BDD] als Sekte diffamiert und zudem dort und auf vielzäligen Blogs Unwahrheiten verbreitet (...). Es gibt mittlerweile mehrere rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen gegen ihn (...).“ In einer weiteren Stellungnahme vom 17. Oktober 2018 behauptet der BDD außerdem: „Lama Ole Nydahl wurde von dem Mönch (...) Tenzin Peljor mehrfach verleumdet. Trotz Aufforderung, dies zu unterlassen, hat er seine Verleumdungen wiederholt und bekräftigt. (...) Die Rechtsverstöße von Tenzin Peljor wurden gerichtlich festgestellt.“ Vielleicht wünscht sich der BDD, dass es zu gerichtlich festgestellten Rechtsverstößen gekommen sei, die Wahrheit ist aber, dass aus Kostengründen lediglich zwei Unterlassungserklärungen abgegeben wurden und dass sich die Parteien verglichen haben. In keinem Fall hat ein Gericht irgendwelche Rechtsverstöße Tenzin Peljors festgestellt – und wegen Verleumdung schon gar nicht. Was der BDD hier betreibt, muss man wohl als Kampagne verstehen, mit dem Ziel, Kritiker zu diskreditieren: Der BDD verleumdet einen kritischen Blogger mit den (unwahren!) Behauptungen, dass er sie verleumden würde und dass dies sogar gerichtlich festgestellt worden sei. Die wiederholten falschen Behauptungen des BDD ernten auch deshalb bei Beobachtern Kopfschütteln, weil bereits bei einer Mediation zwischen dem BDD und Tenzin Peljor im Sommer dieses Jahres in der Anwesenheit zweiter DBU-Räte festgestellt wurde, dass diese nicht zutreffen. Dennoch hält der BDD an den Falschbehauptungen fest. Richtigstellung/Gegendarstellung Tenzin Peljors zu den Vorwürfen des BDD:
Stellungnahme der Anwältin Tenzin Peljors zu den Behauptungen des BDD:
Verhandlungsprotokoll der Gerichtsverhandlung in der die Parteien sich verglichen haben:
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