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Die Deutsche Buddhistische Union (DBU) hat erneut ihre Mitglieder um Geld gebeten. Dieses Mal geht es um zusätzliche 25.000 Euro, um eine Anwaltskanzlei mit der weiteren Bearbeitung der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) zu beauftragen. Durch eine großzügige Sonderspende, sei bereits ein Teil der zusätzlichen Mittel eingeworben. Es fehlen noch 10.000 Euro, berichtet die DBU in ihrem aktuellen Newsletter.
Erst vor kurzem hatte die DBU einen außerordentlichen Spendenaufruf in Höhe von 50.000 Euro gestartet, um den laufenden Betrieb sicherzustellen. Zwei Hilferufe in kurzer Folge, für unterschiedliche Zwecke, aber aus demselben Grund: Es fehlt Geld. Nach internen Umfragen wünscht sich wohl ein Großteil der Mitglieder die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für viele in der DBU ist sie mehr als ein formaler Status: Sie steht für gesellschaftliche Gleichstellung, institutionelle Stabilität und langfristige Sichtbarkeit. Wenn eine deutliche Mehrheit der Basis diesen Schritt befürwortet, dann gehört seine Umsetzung zum Kernauftrag der DBU. Gerade deshalb irritiert es, dass für dieses zentrale Ziel nun gesondert Mittel eingeworben werden müssen. Eine strategische Priorität sollte sich im regulären Haushalt widerspiegeln. Wenn stattdessen Sonderaufrufe notwendig sind, ist das ein Bankrotterklärung. Es spiegelt die strukturellen Defizite in Planung und Budgetierung der DBU wider. 50.000 Euro zur Sicherung des laufenden Betriebs. 25.000 Euro zusätzlich für juristische Beratung – und das Haushaltsjahr hat erst begonnen. Diese Zahlen stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie legen nahe, dass die finanzielle Lage weiterhin chronisch angespannt ist. Die entscheidende Frage lautet hier daher nicht, ob die KöR-Anerkennung sinnvoll ist. Das ist eine andere Diskussion. Die aktuelle Frage lautet: Warum sind dafür wieder keine Mittel aus dem laufenden Haushalt vorhanden? Warum müssen Mitglieder wieder kurzfristig einspringen? Ein Verband, der eine so grundlegende rechtliche Transformation anstrebt, sollte diese finanziell antizipieren. Wer einen Marathon plant, kalkuliert nicht nur die ersten Kilometer. Öffentliche Anerkennung als Körperschaft bringt Rechte, aber auch Pflichten. Sie verlangt Transparenz, Stabilität, organisatorische Reife und verlässliche Finanzführung. Dies kann die DBU nicht bieten: Ein Verband bemüht sich um staatliche Anerkennung als dauerhaft tragfähige Institution, kann aber auf Grund eines desaströsen Finanzmanagements die eigene dauerhafte Existenz nicht sicherstellen. Sie muss bei ihren Mitgliedern wieder und wieder um existenzsichernde Mittel betteln. Bevor neue Gelder eingesammelt werden, wäre eine nachvollziehbare Offenlegung der finanziellen Lage und der strategischen Planung angemessen. Mitglieder haben Anspruch auf Transparenz, gerade dann, wenn sie wiederholt zur Kasse gebeten werden. Die KöR-Anerkennung mag ein berechtigtes und mehrheitlich gewünschtes Ziel sein. Doch wer diesen Anspruch verfolgt, muss organisatorisch und finanziell entsprechend aufgestellt sein.
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Februar 2026
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